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Schulhaus

TreffPUNKT

Im Gebäude E steht Ihnen unser TreffPUNKT als Aufenthaltsraum zur Verfügung. Sie können dort miteinander ins Gespräch kommen, Ihre Mitlernenden zu einem Spiel am „Töggelikasten“ herausfordern oder sich auf dem bequemen Sofa erholen. Im TreffPUNKT finden Sie auch ein Kopiergerät für Ihre eigenen Kopien.

Öffnungszeiten
Mo – Fr  08.00 – 19.00

TreffPUNKT
Mensa

Mensa

Gebäude F

Die Mensa bietet Ihnen eine Auswahl an Snacks, warmen und kalten Gerichten sowie diversen Getränken. In der Mensa können Sie mit Ihrem Lernendenausweis / Studierendenausweis bargeldlos bezahlen. Zum Aufladen Ihres Ausweises benötigen Sie die Secanda-App.
Für die Aufbereitung mitgebrachter Verpflegung stehen kostenlos Mikrowellengeräte zur Verfügung.

Öffnungszeiten
Mo – Do  07.30 – 17.00
Fr            07.30 – 15.30

Schulshop

Gebäude G EG03, beim Eingang

Der Schulshop der Schule für Gestaltung bietet Ihnen die Gelegenheit, die wichtigsten Materialien für den Schulgebrauch direkt vor Ort zu beziehen. Das Sortiment beinhaltet Schul- und Büromaterialien (z.B. Ordner, Register, Schreibutensilien, Mappen, Rechner usw.) sowie bestimmte, an der AGS eingesetzte Lehr- und Unterrichtsmittel.

Öffnungszeiten
Mo – Do  08.30 – 12.00 / 13.00 – 17.15
Fr            08.30 – 12.00

Schulshop
Fächlizimmer

Fächlizimmer

Gebäude E, Haupteingang

Möchten Sie Ihrer Lehrperson eine Information oder ein Schreiben zukommen lassen? Im Fächlizimmer ist jeder Lehrperson ein Fach zugeteilt, welches regelmässig geleert wird.

Geben Sie Ihre Unterlagen zum Deponieren in einem Lehrpersonenfach am Empfang oder Ihrer Lehrperson ab.

Parkplätze

Fahrräder  
Fahrräder sind entlang der Vogelsangstrasse sowie im Fahrradkeller Gebäude E (Eingang via Peter Rot-Strasse) abzustellen.

Motorräder / Mofas  
Bitte benutzen Sie die gekennzeichneten Parkfelder um das Areal. Auf dem Areal gilt Fahrverbot für Mofas und Motorräder.

Autos  
Die Parkplätze auf dem Schulhausareal sind vermietet sowie Besuchenden und Lieferanten vorbehalten. Für Lernende und Studierende stehen zum Parkieren nur die öffentlichen Parkplätze in der blauen Zone zur Verfügung. Mit der Besucherparkkarte des Kantons Basel-Stadt können diese halbtags oder ganztags benutzt werden. Besucherparkkarten sind an allen Billettautomaten der Basler-Verkehrs-Betriebe (BVB),  >online oder in der ParkSmart Basel-App erhältlich.

Spind für BMS-Lernende

Für BMS-Lernende steht eine beschränkte Anzahl Spinds zum Aufbewahren von Schulmaterial zur Verfügung. Ein Schlüssel dazu kann am Empfang beantragt werden.
Es ist ein Schlüsseldepot von CHF 50.– zu entrichten.

Spind für BMS-Lernende

Toilette mit barrierefreiem Zugang

Jeweils im 1. Stock der Gebäude E + G befindet sich eine Toilette mit barrierefreiem Zugang, welche auch per Lift erreichbar ist.

Genderneutrale Toilette

Im 1. und 5. Stock des Gebäudes G befinden sich genderneutrale Toiletten.

Kopiergerät

Kopien können Sie mit Ihrem Lernendenausweis / Studierendenausweis am Kopiergerät im TreffPUNKT (Raum EEG 20) erstellen. Zum Aufladen eines Betrags zum Bezug von Kopien benötigen Sie die Secanda-App.

Fundgegenstände

Haben Sie etwas verloren oder gefunden? Wenden Sie sich bitte an den Empfang (Gebäude E). Die Fund­gegenstände werden dort entgegengenommen und für eine gewisse Zeit aufbewahrt.

Notfälle

Beachten Sie unbedingt die in jedem Zimmer angeschlagenen Hinweise «Verhalten im Notfall».

Sanität  
Bei Unwohlsein oder Krankheit wenden Sie sich bitte an eine Lehrperson oder an die Mitarbeitenden des Empfangs oder des Schulsekretariats.

Feuer  
Ein Brandalarm kann durch Handtaster oder Feuermelder ausgelöst werden. Die Handtaster alarmieren direkt die Feuerwehr und haben einen Evakuierungsalarm im betroffenen Gebäude zur Folge. Das mutwillige Auslösen des Alarms zieht Kosten nach sich, die der verursachenden Person verrechnet werden.
Im Falle eines Alarms verlassen die Klassen mit der Lehrperson das Gebäude und besammeln sich auf dem Sammelplatz.

Bedrohung  
In allen Gebäuden des Areals sind Auslöseeinrichtungen für den Bedrohungsalarm montiert. Dieser kann nur durch Mitarbeitende der Schule ausgelöst werden und ist als Intervallton während fünf Minuten auf dem ganzen Areal zu hören. Alle anwesenden Personen schliessen sich in den Zimmern ein, meiden Fenster und Türen und warten auf die Anweisungen der Polizei.

Hausordnung

Diese Ordnung gilt auf dem gesamten Areal für Berufslernende, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Lehrpersonen und Mitarbeitende sowie für Besucherinnen und Besucher der Allgemeinen Gewerbeschule Basel.

Leitgedanken

  • Wir begegnen einander mit Respekt und Wertschätzung.
  • Die Allgemeine Gewerbeschule Basel ist eine gewaltfreie Zone. Wir dulden weder physische noch psychische Gewalt.
  • Wir übernehmen Verantwortung und tragen Sorge zum Schulhaus, zu den Zimmern, zur Umgebung und zum Material.
  • Wir nehmen Rücksicht auf andere und vermeiden unnötigen Lärm.

Unterricht und Pausen

  • Der Unterricht beginnt pünktlich. Erscheint eine Lehrperson nach zehn Minuten nicht zum Unterricht, benachrichtigen Sie den Empfang oder das Schulsekretariat.
  • Während des Unterrichts nutzen Sie die elektronischen Geräte gemäss Weisung Ihrer Lehrperson. Legen Sie private Kommunikation auf die Zeit ausserhalb des Unterrichts.
  • Beachten Sie die geltenden ICT-Richtlinien für alle Informatikmittel (Hard- und Software, WLAN sowie Onlinedienste), die von der AGS Basel für die geschäftliche Nutzung oder im Rahmen des Unterrichts zur Verfügung gestellt werden.
  • Für die Verpflegung während der Pausen stehen Sitzgelegenheiten in den Gängen, in der Mensa und auf dem Pausenareal zur Verfügung. Nehmen Sie kein Mobiliar, Geschirr oder Besteck aus der Mensa. Essen ist in den Unterrichtsräumen nicht erlaubt
  • Neben der Mensa steht Ihnen für die unterrichtsfreie Zeit der TreffPUNKT zur Verfügung.
  • Das Abspielen von Musik über Lautsprecher während der Pausen und bei Lektionsausfall ist nicht gestattet.

Schulareal

  • In allen Gebäuden der Allgemeinen Gewerbeschule Basel gilt absolutes Rauchverbot. Ausserhalb der Gebäude dürfen Sie in den dafür vorgesehenen Zonen rauchen, bitte werfen Sie die Zigarettenstummel in die dafür vorgesehenen Aschenbecher.
  • Die Zimmer sind in der Regel auch während längeren Pausen abgeschlossen.
  • Ton- und Bildaufnahmen sind nur mit der Zustimmung der/des Aufgenommenen erlaubt. Es gilt auf dem gesamten Areal sowie bei Schulanlässen und ausserschulischen Anlässen das Recht am eigenen Bild. Wer Aufnahmen ohne die nötige Zustimmung verbreitet, macht sich strafbar.
  • Die Verteilung und der Verkauf von Drucksachen und anderem Material sind nur mit Bewilligung der Schulleitung gestattet.
  • Auf dem Schulareal ist der Konsum von Drogen wie zum Beispiel Cannabis oder Alkohol verboten. Die Allgemeine Gewerbeschule toleriert keine Beeinträchtigungen des Schulbesuchs durch Drogenkonsum. Für besondere Anlässe kann die Schulleitung eine Ausschankbewilligung für Alkohol erteilen.

Sorgfalt

  • Tragen Sie Sorge zu Einrichtungen und Räumlichkeiten. Stellen Sie am Ende des Unterrichts die Zimmerordnung wieder her, dazu gehören: Zimmer lüften, Abfall beseitigen, Tafeln reinigen, ursprüngliche Tischanordnung wiederherstellen, Lichter löschen, elektronische Geräte ausschalten, Fenster und Türen abschliessen.

Fahrzeuge

  • Für Velos nutzen Sie den Veloraum im Untergeschoss des Gebäudes E oder stellen Sie Ihr Velo entlang der Vogelsangstrasse ab.
  • Für Motorräder und Mofas nutzen Sie ausschliesslich die markierten Flächen entlang der Vogelsangstrasse. Motorräder und Mofas dürfen nicht auf dem Areal der Allgemeinen Gewerbeschule oder im Veloraum abgestellt werden.
  • Für Autos nutzen Sie die Parkmöglichkeiten in der Umgebung. Für Lehrpersonen, Mitarbeitende und Besuchende steht auf dem Pausenareal eine beschränkte Anzahl Parkplätze bereit, welche gemäss den kantonalen Vorgaben über den Empfang beantragt werden können. Lernenden und Studierenden stehen weder auf dem Pausenareal noch bei den Zugängen zu den Seitentrakten Parkplätze zur Verfügung.
  • Unrechtmässig abgestellte Fahrzeuge können auf Kosten der Besitzerin/des Besitzers abgeschleppt werden lassen.

Weitere Bestimmungen

  • Leisten Sie den Anweisungen der Lehrpersonen und Mitarbeitenden Folge.
  • Für einzelne Spezialräume und Sporthallen gelten in Ergänzung zu dieser Hausordnung Zimmer- und Hallenordnungen.
  • Bei Verstössen gegen die Hausordnung oder die ergänzenden Zimmerordnungen entscheidet die Schulleitung über Massnahmen.
  • Vergehen werden gemäss Gesetz betreffend die Allgemeine Gewerbeschule und Schule für Gestaltung Basel, bzw. gemäss Absenzen- und Disziplinarverordnung des Kantons Basel-Stadt geahndet.