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Ausbildungsgänge

BM 1 - während der Lehre

Wer eine drei- oder vierjährige Berufslehre (mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ) absolviert, kann neben dem Berufskundeunterricht an der Berufsfachschule die Berufsmaturität erwerben. Die BM-Ausbildung umfasst in der Regel mindestens einen Tag Unterricht pro Woche; vom Besuch des regulären allgemeinbildenden Unterrichts in der Berufslehre sind BM-Absolventinnen und Absolventen befreit.

> Aufnahmebedingungen BM 1

BM 2 - nach der Lehre

Eine Berufsmaturitätsausbildung nach der Lehre kann erwerben, wer eine Berufslehre von mindestens drei Jahren Dauer absolviert hat und über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) verfügt.


Vollzeitliche Ausbildungsgänge

Dauer Unterricht: 1 Jahr

Gestaltung und Kunst
Unterricht ganztags von Montag bis Freitag

Technik, Architektur, Life Sciences

Unterricht ganztags von Montag bis Freitag 


Berufsbegleitende Ausbildungsgänge

Neu im > Blended Learning-Modell

Mehr Individualität
Mehr Flexibilität
Mehr Eigenverantwortung

Dauer Unterricht: 2 Jahre
Eine Berufstätigkeit von max. 60% ist in der Regel möglich.
 
Gestaltung und Kunst
Der Unterricht findet wie folgt statt:
- Montag (Präsenzunterricht vor Ort an der AGS/SfG)
- 1 Tag (selbstständig organisiertes Lernen)

Technik, Architektur, Life Sciences
Der Unterricht findet wie folgt statt:
- Montag (Präsenzunterricht vor Ort an der AGS)
- 1 Tag (selbstständig organisiertes Lernen)

> Aufnahmebedingungen BM 2

BM 2 - Kosten

Schulgeld
BM 2-Absolventinnen und -Absolventen, die Wohnsitz in einem anderen Kanton als Basel-Stadt haben, oder jenen, die nicht seit zwei Jahren im Kanton Basel-Stadt wohnen, stellt die Schule pro Semester eine Rechnung für ein Schulgeld aus; der Betrag richtet sich nach der > Interkantonalen Berufsfachschulvereinbarung (BFSV).

In der Regel übernehmen die Wohnsitzkantone, welche der Berufsfachschulvereinbarung (BFSV) beigetreten sind, die Ausbildungskosten für die Berufsmaturität nach der Lehre. Lernende aus Kantonen, welche der BFSV nicht angehören oder deren Wohnsitzkanton die ausserkantonale Berufsmaturitätsausbildung nicht bewilligt, tragen diese Kosten selber.
Zur Klärung des zuständigen Wohnsitzkantons bei auswärtigen Lernenden ist das > Personalienblatt auszufüllen.

Lehrmittel und Exkursionen
gehen zu Lasten der Lernenden

BM 1 - Schuljahr 2026/27

Die Berufsmaturitätsschule der AGS und der SfG Basel bietet im nächsten Schuljahr die folgenden Möglichkeiten zur Erlangung der Berufsmaturität (BM 1) an:
> Technik, Architektur, Life Sciences
> Gestaltung und Kunst

> Aufnahmebedingungen BM 1

BM 2 - Schuljahr 2026/27

Die Berufsmaturitätsschule der AGS und der SfG Basel bietet im Schuljahr 2026/27 die folgenden Möglichkeiten zur Erlangung der Berufsmaturität (BM 2) an:

Vollzeitliche Ausbildungsgänge
> Technik, Architektur, Life Sciences
> Gestaltung und Kunst

Berufsbegleitende Ausbildungsgänge (Blended Learning-Modell)
prüfungsfreie Aufnahme:
- bei ausreichender schulischer Vorbildung oder
- mit Lehrabschluss im Rang (Note 5,3+) - (neu, ab EFZ 2024 5.0+)
mit Aufnahmeprüfung: 
- Deutsch, Mathematik

> Aufnahmebedingungen BM 2